Diese Frage beschäftigt aktuell viele Industrieunternehmen – weil die EU-Verordnung 2025/40 (PPWR) die Regeln für Verpackungen und Verpackungsabfälle grundlegend neu ausrichtet: mehr Wiederverwendung (Re-Use), strengere Recyclingfähigkeit und mehr Rezyklat in Kunststoffverpackungen.
In diesem Artikel geht es nicht um Produktwerbung, sondern um Orientierung:
Die PPWR nennt Transportverpackungsformate (u. a. Paletten, Behälter – und ausdrücklich auch Palettenwicklungen & Umreifungsbänder) und fordert ab 2030 mind. 40% Re-Use „in total“ innerhalb eines Re-Use-Systems.
Was das in der Praxis bedeutet: Unternehmen müssen ihre Transportflüsse und eingesetzten Formate kennen – und entscheiden, wo Re-Use realistisch ist (z. B. Ladungsträger/Pooling/Mehrwegbehälter) und wo Einweg bleibt, aber recycling- und nachweisfähig werden muss.
Bis 30. Juni 2027 legt die EU-Kommission die Methodik fest, wie Re-Use-Ziele berechnet werden. Danach gilt: Ab 2030 muss die Zielerreichung berechnet und gemeldet werden (Fristen/Startlogik sind in der Verordnung geregelt).
Praxisfolge: Wer 2026 keine Datenbasis aufbaut (Formate, Mengen, Lieferanten-Infos, Re-Use-Systeme), läuft 2029/2030 in hektische Ad-hoc-Projekte.
Ab 2030 dürfen Verpackungen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens Recycling-Grade A/B/C erfüllen; ab 2038 mindestens
Mythos-Check: „Stretchfolie wird verboten“?
Nein – die PPWR ist kein Stretchfolien-Verbot. Aber: Palettenwicklungen & Umreifung werden im Kontext der Re-Use-Ziele für Transportverpackung explizit erwähnt. Wichtig: Die EU-Kommission hat Ende 2025 einen Entwurf für eine Delegierte Entscheidung veröffentlicht, die Pallet wrapping & straps von den 100%-Re-Use-Pflichten in bestimmten B2B-Flüssen (Art. 29(2)/(3)) ausnehmen würde. Das Thema ist also in Bewegung – die Richtung „Re-Use dort, wo es realistisch ist“ wird aber bleiben.
Transportverpackungs-Inventur erstellen
Welche Formate nutzen wir (Paletten, Wicklung, Umreifung, Behälter)? In welchen Flüssen (intra-company, national, EU)?
Baseline messen: Materialeinsatz & Schäden
z. B. Folien-/Bandverbrauch pro Palette, Schadenquote, Reklamationen, Ursachen (Stoß/Druck/Kratzer).
Re-Use-Hebel priorisieren (realistisch statt ideologisch)
Wo ist Mehrweg/Poolsystem sinnvoll (Ladungsträger/Behälter)? Wo bleibt Einweg – dann Fokus auf Recyclingfähigkeit & Spezifikationen.
Dokumentationsfähigkeit aufbauen
Lieferantenerklärungen, Materialdaten, Spezifikationen, technische Dokumentation – so vorbereitet ihr euch auf 2027/2030.
Roadmap + Verantwortlichkeiten festlegen
Wer owns PPWR intern (Einkauf/ESG/QM/Logistik)? Welche Meilensteine bis 2027/2030?
Fokus auf Spezifikationen, Nachweise, Rezyklat- und Recyclingfähigkeit. Lieferanten müssen Daten liefern, die später reportingfähig sind.
Stabilität bleibt Pflicht – aber Materialeinsatz steht stärker unter Beobachtung. Prozesse müssen so gestaltet werden, dass sie stabil + dokumentierbar sind.
Re-Use-Quote, Rezyklatanteile und Design-for-Recycling werden zu Steuerungsgrößen. „Wir recyceln eh“ reicht künftig nicht mehr ohne Methodik & Daten.
Ab 2030 wird Re-Use berechnet und gemeldet; ab 2027 wird klar, wie. Wer früh standardisiert, reduziert Audit- und Umsetzungsstress.
Trendpack kann hier als Umsetzungspartner positioniert werden – nicht als „Wir verkaufen Folie“, sondern als „Wir machen Sie entscheidungs- und nachweisfähig“:
Relevanz für Palettensicherung: Materialkombinationen, Trennbarkeit, Additive/Komponenten und „Design for Recycling“ werden wichtiger – auch bei scheinbar „einfachen“ Transportmaterialien.
Ab 2030 muss „any plastic part of packaging“ Mindest-Rezyklat enthalten – z. B. 35% für Kunststoffverpackungen, die nicht in spezielle Ausnahmen fallen; ab 2040 65%.
Zusätzlich legt die Kommission bis 31. Dezember 2026 fest, wie Rezyklatanteile berechnet und verifiziert werden.